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Kreis Viersen - Neue Meldegesetz: Bestimmungen sind jetzt in Kraft

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Wer umzieht, muss seinen Wohnungswechsel innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitteilen. Daran ändert sich auch mit dem neuen Bundesmeldegesetz nichts, das am 1. November in Kraft getreten ist. Die Meldebehörde ist in Städten und Gemeinden mit Einwohnermeldeämtern oder Bürgerservicebüros angesiedelt. Abmelden muss sich nur jemand, der seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder eine Nebenwohnung aufgibt. Letztere wird künftig bei der Gemeinde abgemeldet, in der die Hauptwohnung registriert ist. Wieder eingeführt wird die "Bescheinigung des Wohnungsgebers" (Vermieterbestätigung).

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